Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung nicht verweigern, so das Oberlandesgericht Düsseldorf

Etwa jeder vierte Haushalt in Deutschland lebt in einem Eigenheim. Doch nicht jedes Bauvorhaben wird nach Wunsch abgewickelt. Häufiger Streitpunkt beim Hausbau ist der lückenhaft oder unklar formulierte Bauvertrag. Ärger und langwierige Auseinandersetzungen lassen sich mit einem eindeutigen Vertrag verhindern.

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