Unsere Kanzlei vertritt mehrere Verbraucher vor dem Landgericht Meiningen sowohl gegen den VW-Konzern als auch gegen die Audi AG.

Inzwischen haben die ersten mündlichen Verhandlungen stattgefunden, in denen der Richter „den Weg gewiesen hat“. Für den Richter steht fest, dass es sich bei den manipulierten Modellen um mangelhafte Pkw handelt. Die Frage sei nur, ob die Vorstände der beteiligten Firmen persönlich von diesen Machenschaften gewusst haben oder hätten wissen müssen. Unsere Kanzlei ist optimistisch, hier zu einem für die Verbraucher positiven Ergebnis zu kommen. Auch andere Gerichte haben bereits entschieden, dass es nicht sein könne, dass einerseits VW und Audi in den USA ein Schuldeingeständnis abgegeben haben, andererseits in Deutschland ihre Verantwortlichkeit bestreiten.

Wenn Sie Ansprüche gegen Ihren Händler geltend machen wollen, beachten Sie bitte die 2-jährige Verjährungsfrist.

Torsten Hölzel
Rechtsanwalt

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